Während der Lockdownmaßnahmen habe ich meinen Vertrag mit 6 monatiger Frist gekündigt. Ich hatte eine recht hohe monatliche Belastung gewählt um schneller aus dem Vertrag raus zu kommen, sollte ich einmal mit dem Training aufhören wollen.
Die Kündigung wurde mir bestätitg. Es wurde in Aussicht gestellt, dass noch weitere fünf Monatsbeiträge zu zahlen sind. Da Lockdown Maßnahmen durchgesetzt wurden, hatten in NRW Fittness Studios und vergleichbares lange geschlossen. Nach Öffnung wurden dann die Beiträge für fünf weiter Monate einbehalten. Obwohl ich schon vor über einem Jahr gekündigt hatte.
Damals habe ich mich schon mit der Rechtsspechung zu dem Thema außeinander gesetzt. Die Gerichte haben uneinheitlich entschieden. Mal hat der Fitness Club recht bekommen mal der Kunde. Aber tendenziell war man als Kunde im Nachteil. Also habe ich mich damit abgefunden, dass ich diese Beiträge zahlen muss.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022056.html
Der Bundesgerichtshof hat nun Anfang Mai 2022 entschieden, dass eine Beitragseinzug während eines Lockdowns nicht gestattet ist. Genau so wenig wie eine Weiterführung der Vertragslaufzeit. Das bedeutet in meinem konkreten Fall, der Kündigungstag plus 6 Monate ist das Vertragende. Eine Einhaltung von Monatsbeiträgen zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht gestattet.
Bei mir hat glücklicherweise ein einfaches Schreiben mit Verweis auf das Urteil gereicht um meine Beiträge zurück zu bekommen.