ich liege jetzt schon eine Weile im Clinch mit einer Handelsfirma. Die von mir bestellte Ware wird von ihr nicht geliefert. Bei mehreren Telefonaten wurde ich immer wieder vertröstet. Dann habe ich mein Geld zurück verlangt. Eine eingeschriebene Mahnung zeigte keine Wirkung.
Da ich die Ware mit Kreditkarte bezahlt hatte kam mir die Idee einen Chargeback zu veranlassen.
Durch die Möglichkeit eines Chargebacks bietet sich bei Kreditkarten ein deutlicher Sicherheitsvorteil. Der Karteninhaber gibt damit eine Buchung von seinem Kreditkartenkonto komplett zurück und storniert somit die Zahlung (Kreditkartenrückbuchung). [1]
Das musste ich natürlich schriftlich veranlassen. Eine ausführliche Beschreibung diese Vorgangs ist hier nachzulesen.
So habe ich mein Geld wieder bekommen.